Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Wir begleiten Sie auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch.
Eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sowie die Übernahme der erforderlichen Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten sind selbstverständlich Teil unserer Leistungen.
Wir beraten Sie bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, auch zur Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen, entwerfen die erforderlichen Verträge zur Gründung und Änderungen in Ihrem Unternehmen und veranlassen die notwendigen Anmeldungen. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen, können dabei aber auch auf unsere Fachanwälte zurückgreifen.
Je nachdem ob Sie verheiratet sind, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare leben und für welche Form der Partnerschaft Sie sich entscheiden, können sich Ihre Rechte hinsichtlich Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge, Altersabsicherung, oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen.
Wir informieren Sie über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen, z.B. einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.
Notariell beurkundete rechtssichere Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in Situationen, in denen Sie Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind, Vertrauenspersonen für Sie handeln können.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Vorsorge und erörtern, welche Vollmachten und Anordnungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass die eigene Erbfolge tatsächlich Ihrem persönlichen Willen entspricht, sollten Sie sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. So kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder Organisationen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch letztwillige Verfügung von Todes wegen oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.
Gerrit Fiene
Rechtsanwalt und Notar
Allgemeines Zivilrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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